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vorläufige Entschuldigung

Sofern Sie die Schule nicht besuchen können, entschuldigen Sie sich bitte vor Unterrichtsbeginn über die WebUntis-App. Reichen Sie in jedem Fall fristgerecht eine schriftliche Entschuldigung nach.

Sollten Sie bei einem Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung fehlen, wird dieser mit ungenügend (6) bewertet. Weitere Informationen erhalten Sie zum Schuljahresbeginn mit dem Infoblatt Entschuldigungen, Atteste etc..
Sollten Sie aus anderen Gründen die Schule nicht besuchen können (z. B. Führerscheinprüfung, betriebliche Schulung), sehen Sie bitte unter dem Punkt "Befreiungen aus Gründen, die bereits im Voraus bekannt sind" auf dem Infoblatt Entschuldigungen, Atteste etc. nach.

 

Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier.